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   BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 10/89   

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https://dejure.org/1989,18379
BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 10/89 (https://dejure.org/1989,18379)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1989 - AnwZ (B) 10/89 (https://dejure.org/1989,18379)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 10/89 (https://dejure.org/1989,18379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 10/89
    Nur wenn der Grund für die Rücknahme der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist, kann das im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden (BGHZ 75, 356; 84, 149) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 10/89
    Nur wenn der Grund für die Rücknahme der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist, kann das im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden (BGHZ 75, 356; 84, 149) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 21.09.1987 - AnwZ (B) 20/87

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 10/89
    Beweisanzeichen hierfür sind z.B. die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr.; vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87 u. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 8/87, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 8/87

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss eines Senat des Ehrengerichtshofs für

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 10/89
    Beweisanzeichen hierfür sind z.B. die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr.; vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87 u. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 8/87, jeweils m.w.N.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Neben Vollstreckungsmaßnahmen ist insbesondere eine erfolgte Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 (§ 802 c) ZPO Beweisanzeichen für das Vorliegen des Vermögensverfalls (vgl. BGH, Beschl. v. 10.11.1986, AnwZ (B) 41/86; Beschl. v. 26.06.1989, AnwZ (B) 10/89).
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